Jugendheim Wolfstein e.V.

 

Heimordnung

 

Pfadfinder des Deutschen Pfadfinderbundes (DPB) aus Wiesbaden haben das Pfadfinderheim auf- und ausgebaut und halten es in Ordnung; auf diese Leistungen sind wir stolz. Wir bitten um pfleglichen Umgang mit dem euch anvertrauten Pfadfinderheim, einschließlich Außenanlage.

 

 

1. HEIMÜBERGABE

  •  Der Heimwart empfängt die Gruppe, weist in das Heim ein und steht bei Fragen zur Verfügung. Er übt das Hausrecht aus, seine Anweisungen sind daher strikt zu befolgen.
  •  Das Heim wird in einem sauberen Zustand übergeben.
  •  Die für die Benutzergruppe verantwortliche Person erhält einen Heimschlüssel. Bei Verlust des Schlüssels, der zu einer Schließanlage gehört, wird zumindest ein vertraglich festgesetzter Pauschalbetrag fällig. Um eine unberechtigte Benutzung des Geländes und des Heimes zu verhindern, behält sich der Verein Jugendheim Wolfstein dabei das Recht vor, gegebenenfalls die komplette Schließanlage auf Kosten des Mieters auszutauschen.

2. VERANTWORTUNG

  •  Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Heimordnung trägt die verantwortliche Person. Die Aufsichtspflicht wird von der verantwortlichen Person wahrgenommen. Diese Person achtet insbesondere auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und das generelle Rauchverbot im Gebäude.

3. INVENTAR

  •  Schäden und Verluste sind dem Heimwart vor der abschließenden Heimabnahme zu melden. Bei der Heimabnahme wird das Inventar auf Schäden und Vollzähligkeit geprüft.

4. SCHADENSREGELUNG

  •  Mängelrügen, Schäden und Beanstandungen sind bei der Übergabe des Heimes dem Heimwart mitzuteilen.
  •  Für alle entstandenen Schäden haftet die verantwortliche Person.

5. HEIM

  •  Das Betreten des Dachbodens ist verboten.
  •  Haustiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Heimwart in das Heim gelassen werden.
  •  Bei Übernachtung sind Schlafsack und Schlafunterlage selbst mitzubringen.
  •  Müll ist möglichst zu vermeiden. Anfallender Müll ist selbst mitzunehmen oder in den gegen Entgelt zur Verfügung gestellten Müllsäcken zu sammeln. Einwegverpackungen für Getränke sowie Einweggeschirr sind nicht erwünscht. Eine Entsorgung von Speiseresten, Bastelmaterialien, Farben und dergleichen über Waschtisch, Spüle, Toiletten und sonstige Wasserabläufe oder durch Verklappen im Gelände ist nicht erlaubt.

6. GELÄNDE

  •  Offenes Feuer ist nur an der dafür vorgesehenen Stelle und nur unter Beaufsichtigung zulässig. Feuerholz kann, soweit vorhanden, dem Brennholzlager gegen ein Entgelt entnommen werden.
  •  Das Gelände darf lediglich zum Be-und Entladen mit einem Kfz oder einem motorbetriebenen Zweirad befahren werden und auch nur auf dem geschotterten Fahrweg. Ein Abstellen oder Befahren des übrigen Geländes ist nicht zulässig.
  •  Die Natur beginnt vor der Heimtür. Jeder ist aufgefordert, die Natur in hohem Maße zu schützen.
  •  Zeitlich befristete Nutzungseinschränkungen auf dem Gelände werden im Heim bekannt gemacht.
  •  Kohten- und Jurtenstangen dürfen nicht zweckentfremdet genutzt werden.

7. HEIMABNAHME

  •  Vor dem Verlassen müssen Geschirr und Besteck, die Küchengeräte, die Herdplatte und die sonstigen Kücheneinrichtungen sauber sein.
  •  Die Küche und die Sanitärräume sind nass zu reinigen.
  •  Die benutzten Räume und Flur sind zu kehren und bei starker Verschmutzung nass zu reinigen.
  •  Das Außengelände ist aufzuräumen.

Diese Heimordnung wurde von der Mitgliederversammlung des „Jugendheim Wolfstein e.V.“ am 19.11.2011 beschlossen.

Jugendheim Wolfstein e.V. IBAN:DE26 5109 0000 0004 8057 04  VoBa Wiesbaden BIC:WIBADE5WXXX